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Honorar & Kostenzuschuss

Kostenzuschuss

ÖGK-Versicherte erhalten dafür auf Antrag einen Kostenzuschuss der ÖGK von derzeit 28,42 Euro pro Einzelsitzung (à 60 Minuten). Für den Kostenzuschuss gelten folgende Voraussetzungen: Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut ist in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums (BMASGPK) eingetragen.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Vor der 2. Stunde bitte beachten:
 
IV-177-Psychotherapie-aerztliche_Untersuchung .pdf              PDF herunterladen

Vor der 11. Stunde


Psychotherapie ist eine der ärztlichen Hilfe im Rahmen der Krankenbehandlung gleichgestellte Leistung (§ 135 Abs. 1 Z. 3 ASVG). Krankenbehandlung hat gemäß § 133 ASVG ausreichend und zweckmäßig zu sein, darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die Österreichische Gesundheitskasse ist gemäß § 31 Abs. 5 Z. 10 ASVG zur Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung verpflichtet. Werden mehr als 10 psychotherapeutische Behandlungseinheiten beansprucht, benötigt die Österreichische Gesundheitskasse daher einige Angaben zu den persönlichen Gesundheitsdaten der Antragstellerin/des Antragstellers, um einschätzen zu können, ob bzw. wie lange Psychotherapie als Krankenbehandlung notwendig ist. Zur Übermittlung dieser Daten dient der vorliegende Antrag. Ab der 11. Behandlungseinheit werden Kosten von der Österreichischen Gesundheitskasse nur dann übernommen, wenn alle zur Beurteilung des Behandlungserfordernisses notwendigen Angaben vorliegen und die Österreichische Gesundheitskasse vor Inanspruchnahme der 11. Behandlungseinheit die grundsätzliche Weitergewährung der Kostenübernahme (Bewilligung) zugesagt hat. Für Behandlungseinheiten, für die keine Bewilligung vorliegt, können Kosten nicht übernommen werden. Sofern mehr als die (bereits) bewilligten Behandlungseinheiten benötigt werden, ist ein weiterer Antrag notwendig. Alle vom Antrag erfassten Angaben sind dazu notwendig, um der Österreichischen Gesundheitskasse die Einschätzung des Behandlungserfordernisses zu ermöglichen und die grundsätzliche Kostenübernahme zuzusagen. Unvollständige oder unklare Angaben im Antragsformular können dazu führen, dass eine geringere Anzahl als die beantragten Behandlungseinheiten bewilligt oder die Kostenübernahme gänzlich abgelehnt wird. Wir werden Sie so rasch wie möglich darüber informieren, für welche Anzahl von Sitzungen eine Kostenübernahme erfolgen kann. Sollten Unklarheiten bestehen oder weitere Abklärungen notwendig sein, bitten wir Sie, direkt den Medizinischen Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse zu kontaktieren.Wir versichern Ihnen, dass die Informationen dieses Fragebogens im Bereich des Krankenversicherungsträgers streng vertraulich behandelt werden.
 
Klicken Sie hier um zur Seite der ÖGK und dem Verlängerungsantrag zu gelangen!

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Honorare und Rahmenvereinbarungen

 

Einzel-, Paar- und Familientherapie zwischen 8 und 21 Uhr, pro Einheit EUR 90.- vor 8 Uhr, ab 21 Uhr und am Wochenende, pro Einheit EUR 120.-

Beratungs-Hotline für KlientInnen (Telefon, sms, Zoom, Skype, Signal, email etc.)

 

aliquot zum Honorarsatz.

Bei open-end-Terminen verrechne ich den vereinbarten Honorarsatz aliquot.

Kassenzuschuss: Psychotherapie ist eine Heilbehandlung und als solche mehrwertsteuerbefreit nach §6 Abs. 1 Z 19 UStG. Im Fall einer krankheitswertigen Diagnose refundiert die Krankenkasse für Psychotherapie (leider aber nicht für Paartherapie) € 28 bis € 47,40 pro Einheit.

 

Absageregelung: Eine kostenfreie Absage vereinbarter Termine ist telefonisch bis 2 volle Werktage (48 Stunden) vor dem Termin jederzeit und kostenfrei möglich. Bei späterer Absage werden die vereinbarten Einheiten in Rechnung gestellt.

 

Bezahlung: Therapiestunden werden jeweils bar am Ende der Stunde bezahlt und Sie erhalten zeitgleich eine Kassa-Eingangsbestätigung mit Ihrer Honorarnote. Bei der Abrechnung mit Ihrer Gesundheitskasse ersparen Sie sich dadurch auch die Beilage eines Kontoauszuges.

 

Abschluss: Die Therapie kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden, ein Abschlussgespräch wird jedoch empfohlen.

 

 

Verschwiegenheit: Als Psychotherapeut unterliege ich einer uneingeschränkte Verschwieg enheitspflicht über Therapieinhalte, Informationen und Daten der Klientinnen und Klienten.

 

Zeitrahmen: In Coaching und Psychotherapie arbeite ich mit einem Zeitrahmen von 50min (1 Einheit). Wir können bei Bedarf auch längere Sitzungen - 2 Einheiten oder 'open end' (2-3 Einheiten) - vereinbaren. Der Vorteil bei 'open end' ist, dass ich mich für diesen Termin zeitlich flexibel halte und wir solange arbeiten können, bis für Sie in einem organischen Prozess ein gutes Ergebnis erreicht ist. Ich verrechne dann die Zeit, die wir letztlich tatsächlich gebraucht haben.

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