Online Psychotherapie
Dieser Inhalt kann leider nicht angezeigt werden, da Sie der Speicherung der für die Darstellung notwendigen Cookies widersprochen haben. Besuchen Sie die Seite Datenschutzerklärung, um Ihre Cookie-Präferenzen anzupassen.
Online-Psychotherapie
Online Psychotherapie ist für alle beteiligten ein neues Feld, denn das wurde nur vorerst vom Gesundheitsministerium genehmigt und wird wahrscheinlich enden, sobald wir wieder ohne Einschränkungen leben können!
Für die Klient*innen gilt der Anspruch auf Kostenzuschuss durch die Gesundheitskassen in gleicher Weise wie bei einem persönlichen Besuch einer Psychotherapie-Praxis. Der Erlass dazu lautet: "Alle psychotherapeutischen Behandlungen, die notwendigerweise via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden, die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind, werden in gleicher Form honoriert, als wenn diese Therapien in den Praxen durchgeführt worden wären."
Diese Zusage gilt für die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und stellt natürlich für die Zeit danach kein Präjudiz dar."
Dies gilt bei:
ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
BVAEB (Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien)
KFG (Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Gemeinden) bietet inzwischen diese Möglichkeit an.
Einsatz von Onlinediensten während der Coronaviruskrise
Basis der Nutzung von Onlinediensten in der Psychotherapie ist die Internetrichtlinie des Gesundheitsministeriums (PDF).
Dürfen Psychotherapeut*innen ihre Praxis offen halten?
Ja! Sie können jederzeit eine psychotherapeutische Praxis besuchen. Sie brauchen auch keine Test mitbringen. Wenn Sie sich krank fühlen, sollten Sie möglichst auf Telefon, Internet, Videotelefonie umsteigen!
Weiters zu beachten:
Voraussetzung für ein verantwortliches psychotherapeutisches Handeln via Internet ist die ausreichende Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen dieses Mediums.
Im Sinne der Dokumentations- und Aufklärungspflicht ist es wichtig, die KlientInnen/PatientInnen zu Beginn der Therapieeinheit über die eingeschränkten Möglichkeiten, die PsychotherapeutInnen in der Kommunikation via Internet haben, aufzuklären.
Wird ein unverschlüsselter oder unsicherer Datenübertragungsdienst gewählt, ist eine Aufklärung über das diesbezügliche Risiko eines Zugriffs durch Dritte und letztlich das Einverständnis der Klient*innen zur weiteren Therapieeinheit unter den vorhandenen Rahmenbedingungen notwendig.
Für den Fall technischer Probleme, sollte man während der Einheit auch telefonisch erreichbar sein.
Über die übliche psychotherapeutische Dokumentationspflicht hinaus, sind auch besondere Fakten und die Umstände zum Online-Gespräch (fachliche Begründung der Notwendigkeit, gewählter Internetdienst, Aufklärung etc.) zu dokumentieren.