Kostenzuschuss
Kosten einer Psychotherapie:
Eine Stunde (60 Minuten) Psychotherapie kostet bei mir 90,00 - mit der Honorarnote und dem Zahlungsnachweis können Sie die ersten 10 Stunden bei Ihrer jeweiligen Gesundheits-/Krankenkassa einreichen und erhalten den Zuschuss auf Ihr Bankkonto überwiesen.
In den ersten Stunden erfolgt eine genaue Anamnese und es wird eine Diagnose gemäß ICD 10 erstellt. Mit dieser Diagnose konsultieren Sie ihre/n Hausarzt/Hausärztin um eventuell auch sonstige Ursachen ihres Leidensdrucks abzuklären. Dies ist für die weitere Bewilligung eines Kostenzuschusses erforderlich.
Selbstverständlich können Sie auch anonym bleiben und auf den Kostenzuschuss verzichten.
Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung:
ÖGK (vormals GKK) |
€ 28,00 |
BVAEB (vormals BVA- und VAEB-Versicherte) |
€ 40,00 |
SVS (vormals SVA- und SVB-Versicherte) |
€ 40,00 |
Grundvoraussetzungen für die Kostenübernahme
Grundvoraussetzung dafür, dass die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen kann, ist eine ärztliche Bestätigung. Diese muss der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten zu Beginn der Behandlung vorgelegt werden. Diese Bestätigung kann von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt oder einer Wahlärztin/einem Wahlarzt ausgestellt werden.
Die Kostenerstattung wird auf das Konto der oder des Versicherten überwiesen. Angehörige erhalten den Kostenersatz nur in Ausnahmefällen auf das eigene Konto. Die Restkosten können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus. Nähere Auskünfte dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Absageregelung
Aufgrund langfristiger Planungen und Terminvergaben ist die Absage einer Therapiestunde mind. 48 Stunden vorher bekannt zu geben, ansonsten kommt es zur Verrechnung der Stunde. Ausnahmen sind körperliche Erkrankungen oder Infektionskrankheiten, die innerhalb der Absagefrist auftreten.